Neues vom Betzenberg

Stadionordnung des Fritz-Walter-Stadions geändert

Zur Saison 2017/18 hat der 1. FC Kaiserslautern seine Stadionordnung sowie die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) überarbeitet und ergänzt. Beide Dokumente sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für einen Besuch des Fritz-Walter-Stadions.

In der Stadionordnung wurde insb. der § 6 "Verbote und verbotene Gegenstände" deutlich detaillierter ausgearbeitet. Damit distanziert sich der FCK noch deutlicher von Personen, die versuchen, rechtsextremes Gedankengut ins Fritz-Walter-Stadion zu tragen. Die Liste der im Stadion verbotenen Gegenstände wurde unter anderem um GoPro-Kameras, Powerbanks oder Selfie-Sticks, welche potentielle Wurfgeschosse darstellen bzw. den Medienrichtlinien widersprechen, ergänzt.

Ausdrücklich hinweisen möchte der FCK in diesem Zusammenhang nochmals auf die nicht gegebenen Einlagerungskapazitäten. Am Stadion selbst gibt es keine Möglichkeit, mitgeführte Rucksäcke, Taschen bzw. einzelne verbotene Gegenstände abzugeben. Die Kapazität von Schließfächern am Hauptbahnhof in Kaiserslautern ist ebenfalls stark begrenzt.

Konkretisiert wurden im Rahmen der Überarbeitung der Stadionordnung weiterhin die Rahmenbedingungen in Bezug Parkplatznutzung rund um den Betze.

Aufgrund des jüngsten "Flitzer"-Vorfalls beim Heimspiel gegen den SV Darmstadt (04.08.2017), weist der FCK ebenfalls unmissverständlich darauf hin, dass es sich bei einer solch, womöglich erheiternd wirkenden Einlage, keinesfalls um einen Kavaliersdelikt, sondern einen massiven Verstoß gegen die Stadionordnung und die ATGB handelt. Dementsprechend werden Zuwiderhandlungen nicht nur ausnahmslos mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch, mit einem Stadionverbot bis zu 3 Jahren und rechtlichen Schadensersatz-/Regressforderungen (z.B. aufgrund einer Verbandsstrafe) nachverfolgt, sondern – wie alle Verstöße gegen die Stadionordnung und ATGB – auch mit Vertragsstrafen von bis zu 10.000,00 Euro sanktioniert.

Die aktuelle Stadionordnung ist hier zu finden, die aktuellen ATGB gibt es hier. Außerdem können die Grundsatzdokumente vor Ort im Stadionumfeld und beim Ticketerwerb eingesehen werden.

Quelle: fck.de

Weitere Links zum Thema:

- Die neue Stadionordnung für das Fritz-Walter-Stadion

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