14.000 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Kaiserlautern am 20. Dezember 2011 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.
Das Sportgericht ahndete mit der Geldstrafe mehrere Vorkommnisse während des DFB-Pokal-Spiels zwischen Eintracht Frankfurt und dem 1. FC Kaiserslautern am 26. Oktober 2011.
(...)Quelle und kompletter Text: DFB