Neues vom Betzenberg

14.000 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Kaiserlautern am 20. Dezember 2011 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.

Das Sportgericht ahndete mit der Geldstrafe mehrere Vorkommnisse während des DFB-Pokal-Spiels zwischen Eintracht Frankfurt und dem 1. FC Kaiserslautern am 26. Oktober 2011.

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Quelle und kompletter Text: DFB

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