Neues vom Betzenberg

FCK-Prozess: Eingestelltes Verfahren und Sicherheitsvollstreckung

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Kaiserslautern das Verfahren wegen Untreue gegen das frühere FCK-Führungstrio Dr. Robert Wieschemann, Jürgen Friedrich und Gerhard Herzog eingestellt. In der Anklage ging es um 375.000 D-Mark, welche an die Firma Rogon Sportmanagement für angeblich nicht erfolgte Medienberatungen gezahlt worden seien - auf gut Deutsch: Verdeckte Lohnzahlungen bei der Verpflichtung von Mario Basler.

Der Vorsitzende Richter begründete dies mit der Verschlankung des Prozesses. In den am 10. Oktober 2005 beginnenden Plädoyers wird es nun "nur" um die fünf Vorwürfe der Steuerhinterziehung und weiterer verdeckter Lohnzahlungen an ehemalige FCK-Profis gehen.

Des Weiteren wurde bekannt, das der 1. FC Kaiserslautern gegen Friedrich und Herzog eine so genannte Sicherungsvollstreckung in Höhe von rund 600.000 Euro betreibt. Dadurch können bei den beiden Beschuldigten Vermögenswerte in dieser Höhe vorläufig als Sicherheit gepfändet werden, um ein "beiseite schaffen" des Geldes zu vermeiden. Es handelt sich hierbei um die Schadensersatzzahlung, zu der Friedrich und Herzog vom Landgericht Kaiserslautern in erster Instanz verurteilt wurden, wogegen beide Berufung beim Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt haben.

Quelle: Der Betze brennt

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