DBB fragt nach

Fragen und Antworten zur geplanten Ausgliederung

Fragen und Antworten zur geplanten Ausgliederung


"DBB fragt nach" ist wieder da! Zum Neustart unserer beliebten Online-Fragerunde konnten Fans und Mitglieder Fragen zur geplanten Ausgliederung stellen, welche nun von den Verantwortlichen des 1. FC Kaiserslautern beantwortet wurden.

Wir bedanken uns bei allen konstruktiven Fragestellern ebenso wie bei den informativen Antwortgebern des Vereins: Für die aktuelle Ausgabe stellten sich der Aufsichtsratsvorsitzende Patrick Banf sowie die Vorstandsmitglieder Michael Klatt und Martin Bader zur Verfügung. Viel Spaß beim Lesen!

Die nächste Ausgabe von "DBB fragt nach" ist für Mitte/Ende Juli geplant und bereits hier gestartet: DBB fragt nach - Fragenthread 06+07/2018.

Lonly Devil und Laudrer1988 fragen:
Steht ein Großinvestor wirklich schon "Gewehr bei Fuß", für die angestrebten Summen (zweistellige Millionenbeträge; Anm. d. Red.), oder ist das Wunschdenken?

Patrick Banf, Aufsichtsratsvorsitzender: Zuerst einmal muss man betonen, dass wir aufgrund unseres einzigartigen Vier-Säulen-Modells von Anfang an die Möglichkeit haben, Eigenkapital einzusammeln. Sei es durch unsere Fans und Mitglieder, regionale Investoren oder stille Teilhaber.
Was einen möglichen Ankerinvestor betrifft, der letztendlich die vierte Säule darstellt, so haben wir schon viele Gespräche geführt. Mit einigen Investoren sind wir auch bereits in der zweiten bzw. dritten Runde, das sind auch zielführende Gespräche. Nun müssen wir aber zunächst abwarten, wie letztendlich die Mitglieder des 1. FC Kaiserslautern am 03. Juni entscheiden, um dann die Gespräche auf den nächsten Level zu bringen. Ich möchte aber ganz deutlich sagen, dass es natürlich keine Garantie gibt, dass ein Ankerinvestor in den nächsten Monaten bei uns unterschreibt.

Unsportlich fragt:
Wie hoch wird das zu zeichnende Kapital sein? Oder wird das eingesammelte Kapital als 100% der Anteile gewertet und jeder hat entsprechend seiner Einlage sozusagen die prozentuellen Anteile am Gesamtkuchen?

Michael Klatt, Vorstandsvorsitzender: Die KGaA weist mit Gründung ein Grundkapital von 2,5 Millionen Euro aus und ist eingeteilt in 2,5 Millionen Aktien. Das Grundkapital kann durch Ausgabe neuer Aktien erhöht werden, entweder durch Beschluss der Hauptversammlung oder gemäß Satzungsentwurf der KGaA um bis zu 1,25 Millionen Euro durch die Management GmbH mit Zustimmung des Aufsichtsrats der KGaA. Das jeweils ausgewiesene Grundkapital entspricht stets 100% des gezeichneten Kapitals. Wollen sich Investoren an der Kapitalgesellschaft beteiligen, erfolgt dies also durch Ausgabe und Zeichnung neuer Aktien. Die Anzahl der auszugebenden Aktien sowie der Verkaufspreis pro Aktie sind unter anderem abhängig von der Investitionssumme und der Unternehmensbewertung, die derzeit noch nicht feststehen. Jeder Investor, der Aktien erwirbt, ist anteilig am Grundkapital der KGaA beteiligt.

betzebub10 fragt:
Was hat den Ausschlag gegeben, einen stillen Teilhaber in das Ausgliederungsmodell einzubauen? Gibt es dazu bereits Vereinbarungen mit Interessenten?

Michael Klatt, Vorstandsvorsitzender: Es gibt potentielle Partner, die den Club zwar mit Eigenkapital versorgen wollen, jedoch keinen Wert auf Öffentlichkeit legen. Insofern wollen wir auch stillen Gesellschaftern die Möglichkeit der Teilhabe gewähren

Laudrer1988 und Zizou91 fragen:
Wieso sollten die möglichen Einnahmen durch eine Ausgliederung sportlichen Erfolg, zum Beispiel eine Rückkehr in die Bundesliga, gewährleisten? Immerhin hatte der FCK in der abgelaufenen Saison auch schon einen Lizenzspieleretat im oberen Bereich und wurde trotzdem Tabellenletzter. Wie lautet das kurz- und langfristige sportliche Konzept für den Fall einer erfolgreichen Ausgliederung?

Martin Bader, Sportvorstand: Natürlich kann kein Etat sportlichen Erfolg garantieren, aber gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit auf sportlichen Erfolg. Es ist richtig, dass wir in der vergangenen Spielzeit trotz ordentlichem Etat abgestiegen sind, aber zum einen kamen hier auch nicht planbare Vorkommnisse wie Trainerwechsel, Vakanz in der sportlichen Leitung oder der Ausfall wichtiger Spieler durch Verletzungen hinzu, zum anderen gibt es auch viele positive Beispiele, bei denen gute wirtschaftliche Möglichkeiten auch zu sportlichen Erfolg geführt haben.
Im Falle einer erfolgreichen Ausgliederung und der damit verbundenen Möglichkeit, Eigenkapital aufzunehmen, werden wir dieses in den Profikader und das Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) investieren. Unser Ziel ist es, mit frischem Geld dafür zu sorgen, dass das NLZ auch weiterhin auf hohem Niveau arbeiten und ausbilden kann und wir bei der Zusammenstellung unseres Profikaders auch mal die Möglichkeit haben, Ablösesummen zu bezahlen, um unseren Wunschspieler zu holen. Zudem würde uns dies die Möglichkeit geben, Spieler auch mal längerfristig aus sportlichen Gründen beim Verein halten können, denen andere, auch höherklassige, Angebote vorliegen. Wir wären dann nicht mehr davon abhängig, Transfererlöse erzielen zu müssen und könnten aus dem Kreislauf ausbrechen, Jahr für Jahr die besten Spieler abgeben zu müssen.

Mac41 fragt:
Welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden vom Verein in die GmbH und in die KG übertragen? Welche Werte und Verbindlichkeiten verbleiben im Verein?

Michael Klatt, Vorstandsvorsitzender: Alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die zum Bereich Profifußball gehören - erste Mannschaft bis zur U17 - werden in die KGaA überführt. Die ausliegende Ausgliederungsbilanz listet diese im Detail auf. So gehen zum Beispiel alle Forderungen und Verbindlichkeiten aus Spielertransfers auf die Kapitalgesellschaft über. Andererseits verbleiben zum Beispiel die Vermögensgegenstände der anderen sportlichen Abteilungen sowie des Museums im Verein. Die Aufteilung der Betze-Anleihe zwischen Verein und Kapitalgesellschaft erfolgt in Relation zur Nutzung des Leistungszentrums für die Fußball-Jugendmannschaften beziehungsweise anderen sportlichen Abteilungen einerseits und dem Bereich Profifußball andererseits.

CharlyRedDevil fragt:
Sobald ein Investor in einer entsprechenden Größenordnung einsteigt, müssen zwei Aufsichtsräte des e.V. aus dem Beirat ausscheiden. Es ist nicht festgelegt, wer ausscheiden muss; es gibt dann Aufsichtsräte "1. und 2. Klasse"; Vereinsmitglieder könnten sich nicht mehr vertreten fühlen. Es wäre einfach gewesen, den kompletten e.V.-Aufsichtsrat im Beirat zu belassen und die Investoren-Vertreter zusätzlich in den Beirat aufzunehmen. Obwohl dies alle im Arbeitskreis Ausgliederung anwesenden FCK-Mitglieder als bessere Lösung erachteten und man auf die Gefahr von Unruhe im Verein hingewiesen hat, wurde von der Vereinsführung entschieden, diese mögliche Unruhe in Kauf zu nehmen. Warum?

Patrick Banf, Aufsichtsratsvorsitzender: Es wird sicherlich keine Aufsichtsräte erster und zweiter Klasse geben. Auch in der aktuellen Besetzung haben die Mitglieder des Aufsichtsrats grundverschiedene Themenfelder. Jedes Mitglied versucht, sich mit seiner Kernkompetenz einzubringen. Man hat mit dem Vier-Säulen-Modell eine Vielzahl von unterschiedlichen Investoren. Zudem reicht bei Entscheidungen im Beirat nicht die einfache Mehrheit, sondern es müssen auch noch mindestens zwei der von den FCK-Mitgliedern gewählten Aufsichtsräte zustimmen. Diese Auflagen schränken natürlich die Möglichkeit, Investoren zu gewinnen, bereits jetzt stark ein. Aus diesem Grund haben wir uns für das bestehende Modell entschieden.
Letztendlich ist es wichtig, dass wir die bestmögliche Ausgliederung für den FCK und seine Mitglieder umsetzen, ohne einen potenziellen Investor die Tür vor der Nase zu zuschlagen.

kl_trott fragt:
Wenn ein Investor - fiktives Beispiel: Facebook - sich mehr als 40% der Anteile sichert, wird er, wenn ich das richtig verstanden habe, zwei Beiräte stellen. Diese sind aber grundsätzlich in der Unterzahl 2/5, um die Entscheidungshoheit beim Aufsichtsrat/Verein zu halten. Wie würde aber in einem solchen Fall verhindert, dass Facebook-Chef Mark Zuckerberg sich über die FCK-Mitgliederversammlung in den Aufsichtsrat wählen lässt und somit die Entscheidungshoheit im Beirat zu Gunsten der Investoren kippt?

Patrick Banf, Aufsichtsratsvorsitzender: Es ist richtig, dass ein Investor oder ein Vertreter eines Investors, also etwa sein Geschäftsführer, zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden kann. Dies ist aber kein besonderes Investorenrecht. Wird dieser Kandidat - nach Durchführung der Eignungsvorprüfung durch den Ehrenrat - dann von der Mitgliederversammlung in den Aufsichtsrat gewählt, so ist erstmal festzustellen, dass der Kandidat die Mitglieder offensichtlich von seiner Person überzeugen konnte und von diesen demokratisch legitimiert worden ist. Wenn der Investor beziehungsweise der Vertreter des Investors diese erste Hürde überwunden hat, sieht er sich nach seiner Wahl zwei weiteren Hürden ausgesetzt, die einem "Kippen der Entscheidungshoheit" im Beirat entgegenstehen:
Zweite Hürde: Das von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglied mit Investorenbezug müsste ja überhaupt erst einmal vom Aufsichtsrat des Vereins in den Beirat entsandt werden; in diesem Fall würden ja drei der fünf Mitglieder von Vereinsseite gestellt, so dass nicht automatisch alle Mitglieder des Aufsichtsrats auch Mitglied des Beirats werden.
Dritte Hürde: Selbst wenn der von den Mitgliedern gewählte Vertreter des Investors vom Aufsichtsrat des Vereins in den Beirat entsandt würde, kann die Investorenseite nicht mit drei Mitgliedern gegen die beiden Stimmen der Vereinsseite entscheiden. Denn nach dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Management GmbH bedürfen Beschlüsse des Beirats stets auch der Mehrheit der vom Verein entsandten Mitglieder. Dies bedeutet, dass das von Vereinsseite entsandte, dem Investor nahestehende Mitglied mindestens eines der beiden weiteren vom Verein entsandten Mitglieder von der Position der Investorenseite überzeugen muss. Dieser Überzeugungsprozess muss bei jeder einzelnen Entscheidung des Beirats durchlaufen werden. Der Investor hat also keine Möglichkeit, sich die permanente Entscheidungshoheit im Beirat zu sichern.

Seb, unsportlich und La Pulga fragen:
Die aktuellen FCK-Verantwortlichen wollen laut eigener Aussage nur Investoren, die mit den eigenen Zielen und Wertvorstellungen vereinbar sind. Wie will der Verein dies aber im zweiten Schritt sicherstellen, wenn ein Investor seine Anteile später an einen Nachfolger weiterverkauft? Besteht hier nicht die Gefahr, dass die Anteile an jemanden gelangen, auf den diese Wertvorstellungen nicht zutreffen? Das Vorkaufsrecht, welches der Verein an den Anteilen hat, dürfte in diesem Fall ja vermutlich aus finanziellen Gründen nicht ausgeübt werden können und verhindert somit nicht, dass die Anteile in falsche Hände gelangen.

Patrick Banf, Aufsichtsratsvorsitzender: Bei der bisherigen Investorensuche hat sich herauskristallisiert, dass durch unser mitgliederfreundliches Ausgliederungsmodell nur Investoren mit einem Bezug zum 1. FC Kaiserslautern Interesse haben. Der FCK und sein Investor wären bei dieser Konstellation in einem engen Geflecht. Aus diesem Grund ist es zwar theoretisch möglich, aber praktisch schwer umsetzbar, einen Verkauf ohne Zustimmung oder Abneigung der restlichen Investoren sowie gegen die Mehrheit des Beirats der FCK Management GmbH umzusetzen. Des Weiteren hat der FCK, wie in der Frage schon angeklungen, ein Vorkaufsrecht und könnte selbst wiederum einen eigenen Investor einsetzen.

Block9.3Andreas fragt:
Welche Kosten verursacht eine solche Ausgliederung - von den ersten Vorplanungen über die Außerordentliche Mitgliederversammlung bis zur endgültigen Umsetzung? Wieviel Geld muss hierfür zurückfließen, bis der erste Cent in die Mannschaft investiert werden kann?

Michael Klatt, Vorstandsvorsitzender: Die Kosten der Ausgliederung - für Vorbereitung und Durchführung - belaufen sich auf circa 650.000 Euro. Diese umfassen insbesondere die Gerichts-, Notar- und Veröffentlichungskosten und (sonstige) öffentlich-rechtliche Gebühren sowie die Kosten für die rechtliche und steuerliche Beratung.

Lonly Devil und Seb fragen:
Ist es möglich, mit der ausgegliederten Lizenzspielerabteilung (Erste Mannschaft, Zweite Mannschaft, U19, U17; Anm. d. Red.) in die Insolvenz zu gehen und danach mit dem Stammverein des FCK neu zu beginnen? Von Vereinsseite wurde hierfür die Gründung einer dritten Mannschaft unter dem Dach des e.V. ins Spiel gebracht.  Würde diese dritte Mannschaft dann in der Kreisliga beginnen, wäre eine Fusion mit einem höherklassigen Verein angedacht und welche Liga wäre in fünf bis zehn Jahren die Zielsetzung für diese e.V.-Mannschaft?

Michael Klatt, Vorstandsvorsitzender: Für einen Zeitraum von fünf Jahren nach der Ausgliederung haften Verein und Kapitalgesellschaft gemeinschaftlich für die Verbindlichkeiten. Dies ist gesetzlich geregelt. Daher ist oben genanntes Szenario theoretischer Natur. Zudem haben wir aber auch noch die FCK-Portugiesen, die dem Verein als fußballspielende Abteilung erhalten bleiben.

Mac41 fragt:
Wie sieht zukünftig die Finanzierung des "Restvereins", das heißt die der nicht ausgegliederten Amateur- und Jugendabteilungen der Fußballabteilung, sowie der anderen Breitensportabteilungen aus?

Michael Klatt, Vorstandsvorsitzender: Der Verein finanziert sich künftig insbesondere durch Mitgliederbeiträge.

Unsportlich fragt:
Welche Kriterien bestimmen eine Dividendenzahlung? Macht der Vorstand Vorschläge, macht dies der von den Vereinsmitgliedern gewählte Aufsichtsrat der die Investoren-Hauptversammlung der GmbH & Co KGaA? Die Frage ist für mich "wichtig", da jede Stelle andere Interessen mit dem möglichen "Gewinn" verfolgt.

Michael Klatt, Vorstandsvorsitzender: Bezüglich der Höhe möglicher Dividendenzahlungen macht die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft einen Vorschlag, über den auf der Hauptversammlung der KGaA beschlossen wird. An dieser Stelle sei nochmals betont, dass die Attraktivität eines Investments in den Fußball ausschließlich aus Rendite- beziehungsweise Dividendengesichtspunkten deutlich geringer ist, als in anderen Wirtschaftsbereichen

Seb fragt:
Welche Risiken bestehen für die Fans, wenn sie Anteile an der ausgegliederten Kapitalgesellschaft erwerben? Kann es sein, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig wird und der Fan mithaftet? Ab welchem Betrag, welcher Stückelung soll es für Fans möglich sein, in den FCK zu investieren?

Michael Klatt, Vorstandsvorsitzender: Eigenkapital wird auch als Risikokapital bezeichnet. Ein Investor haftet maximal in Höhe seiner Einlage.

Thomas fragt:
Eine zwar kleine, aber trotzdem wichtige - für mich sogar mit die wichtigste - "Säule" im Vier-Säulen-Modell des FCK sind Fans als Investoren. Dies wird auch von Vorstand und Aufsichtsrat immer wieder ausdrücklich hervorgehoben. Wieso wurde dann aber so geplant, dass Fans erst ab (frühestens) Ende 2018 einsteigen können und nicht ab sofort? Das hierfür noch fehlende Wertpapierprospekt hätte doch bei nun fast zweijähriger Vorplanung schon längst fertiggestellt sein müssen, wenn die Fans wirklich als ganz wichtiger Partner betrachtet werden?

Patrick Banf, Aufsichtsratsvorsitzender: Natürlich haben wir uns schon länger mit den Prozessen für die Umsetzung eines Wertpapierprospektes beschäftigt. Letztendlich können und wollen wir aber erst in die konkrete Vorbereitung des Wertpapierprospekts einsteigen, wenn sich die Mitglieder für die Ausgliederung entschieden haben und wir dann auch die KGaA "ins Leben gerufen" haben. Das hat zum einen rechtliche Gründe, da der Wertpapierprospekt von der KGaA - und nicht von dem Verein - mit der Finanzaufsichtsbehörde in einem circa drei bis vier Monate dauernden Prospektbilligungsverfahren abzustimmen ist. Zum anderen ist ein Wertpapierprospekt, dessen Inhalt zahlreichen rechtlichen Vorgaben genügen muss, auch mit Kostenaufwand verbunden, den wir uns bei einem negativen Entscheid der Mitglieder zur Ausgliederung natürlich ersparen wollen. Wir rechnen damit, dass wir mit der Ausgabe von Aktien an Mitglieder und Fans im vierten Quartal beginnen können.

dimi73 fragt:
Gibt es schon alternative Lösungsansätze, falls die Ausgliederung von den Mitgliedern abgelehnt wird? Wenn ja, wie sehen diese aus?

Patrick Banf, Aufsichtsratsvorsitzender: Zuerst einmal hoffe ich ganz persönlich, dass sich die Mitglieder für die Ausgliederung entscheiden. Ich sehe sie als große Chance für unseren Verein, Eigenkapital einzusammeln. Derzeit haben wir nur die Möglichkeit, Fremdkapital, das letztendlich zurückgezahlt werden muss, aufzunehmen. Im Falle, dass sich die Mitglieder gegen die Ausgliederung entscheiden, sehe ich zur Zeit nur die Möglichkeit, eine zweite Fan-Anleihe aufzulegen. Diese müsste auch noch mit einem wesentlich größeren Volumen, als die erste Fan-Anleihe ausgestattet sein, um diese zurück zu zahlen und die restliche Finanzlücke zu schließen. Ich betrachte dies jedoch als äußerst schwierig, da die erste Fan-Anleihe nicht gerade die beste Reputation hatte. Zudem müsste das Ganze auch noch zeitnah, nämlich bis März 2019, umgesetzt werden.
Hinzu kommt noch, dass sich unsere finanziellen Probleme nicht bessern, sondern nur nach hinten geschoben würden. Momentan halte ich es für sehr schwierig, ohne eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung dauerhaft Profifußball in Kaiserslautern zu spielen.

Die Vereinsmitglieder des 1. FC Kaiserslautern entscheiden am kommenden Sonntag, den 03. Juni 2018 über die beantragte Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung. Der Betze brennt berichtet ab ca. 10:30 Uhr per Live-Ticker von der Außerordentlichen Mitgliederversammlung im Fritz-Walter-Stadion.

Quelle: Der Betze brennt | Autor: Redaktion

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